AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FlyParkservice
Düsseldorfer Straße 12
65760 Eschborn

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Park- und Beförderungsleistungen, die FlyParkservice (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Buchung des Kunden über die Website, telefonisch oder schriftlich sowie durch Bestätigung durch den Anbieter zustande.

3. Leistungen
• Der Anbieter stellt dem Kunden einen gesicherten Stellplatz zur Verfügung (Außenstellplatz oder überdacht, sofern verfügbar).
• Im Preis enthalten ist ein 24-Stunden-Shuttle-Service zum und vom Flughafen Frankfurt/Main (ca. 12 Minuten Fahrzeit) für bis zu 3 Personen pro Fahrzeug.
• Jede weitere Person wird mit 5 € Aufpreis berechnet.

• Jede weitere verlängerte Tagesmiete wird mit 10 € berechnet.
• Sonder- und Sperrgepäck (z. B. Kinderwagen, Rollstühle, Skier, große Koffer, Fahrräder etc.) wird mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet, je nach Umfang und vorheriger Absprache.
• Änderungen des Fahrtverlaufs durch Verkehr, Wetter oder behördliche Maßnahmen bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind.

4. Preise und Zahlung
• Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %).
• Der Preis gilt pro Fahrzeug und für die vereinbarte Parkdauer einschließlich Shuttle-Service.
• Für An- oder Abreisen zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag in Höhe von 25 € an.
• Die Zahlung erfolgt wahlweise in bar, per EC-/Kreditkarte vor Ort oder im Voraus per Überweisung oder Online-Zahlung, sofern nicht anders vereinbart.

5. Stornierung und Rücktritt
• Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Anreisetermin möglich.
• Bei späterer Stornierung berechnet der Anbieter 80 % des vereinbarten Preises als Stornogebühr.
• Bei Nichterscheinen („No-Show“) ist der volle Preis zu entrichten.

6. Pflichten des Kunden
• Der Kunde verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt am Parkplatz zu erscheinen.
• 30 Minuten vor Ankunft muss der Anbieter telefonisch benachrichtigt werden.
• Der Anbieter ist nicht verpflichtet, länger als 15 Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus zu warten.
• Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu Flugzeiten, Personenzahl und Gepäck (insbesondere Sonder-/Sperrgepäck) zu machen.

Schlüsselabgabe und Fahrzeugumsetzung

• An Tagen mit hoher Auslastung oder wenn zum Zeitpunkt der Anreise noch keine freien Stellplätze verfügbar sind, ist der Kunde verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel beim Anbieter zu hinterlegen.
• Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder auf einem gleichwertigen, nahegelegenen Stellplatz zu parken, sobald entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.
• Das Fahrzeug wird ausschließlich durch Mitarbeiter des Anbieters bewegt.
• Der Anbieter verpflichtet sich, beim Umsetzen des Fahrzeugs die gebotene Sorgfalt walten zu lassen. Eine Haftung für Schäden wird nur bei nachweislich grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten übernommen.
• Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs.
 

7. Haftung
• Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
• Für Verspätungen oder Leistungsausfälle infolge höherer Gewalt (z. B. Stau, Wetter, behördliche Anordnungen) wird keine Haftung übernommen.
• Für Schäden an Fahrzeugen auf dem Parkplatz wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dem Anbieter ist grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Eschborn, soweit gesetzlich zulässig.